Tarife und Kosten
Kassenpflichtig sind gemäss Krankenver-sicherungsgesetz die ärztlich verordnete Pflege und die dafür nötige Bedarfsabklärung.
Die Spitextarife der Krankenversicherer sind nicht kostendeckend. Im Kanton Solothurn beteiligen sich die Einwohnergemeinden an den Pflegekosten.
Die Pflegebedürftigen bezahlen im Kanton Solothurn eine Patientenbeteiligung von maximal CHF 15.35 pro Tag selber. Bei Anspruchsberechtigung vergütet die EL (Er-gänzungsleistungen) diese Kosten zurück.
Bei Leistungen z.L. der UV/IV/MV entfälllt diese Patientenbeteiligung.
Hauswirtschaftliche, betreuerische und alle weiteren Dienstleistungen sind keine Pflichtleistung der Krankenkassen-Grundversicherung und müssen selber getragen werden. Allenfalls übernimmt jedoch ihre Zusatzversicherung die Kosten ganz oder teilweise entsprechend dem von Ihnen abgeschlossenen Versicherungsmodell. Ihre Krankenkassen-Zusatzversicherung kann Sie entsprechend beraten.
Unsere Rechnungen sind, unabhängig von einer allfälligen Rückvergütungspflicht eines Dritten, innerhalb von 30 Tagen durch den Klienten zahlbar.