Tarife und Kosten
Kassenpflichtig sind gemäss Krankenver-sicherungsgesetz die ärztlich verordnete Pflege und die dafür nötige Bedarfsabklärung.
Die Pflegebedürftigen bezahlen im Kanton Solothurn eine Patientenbeteiligung von maximal CHF 15.36 pro Tag selber. Bei Anspruchsberechtigung vergütet die EL diese Kosten zurück.
Hauswirtschaftliche, betreuerische und alle weiteren Dienstleistungen sind keine Pflichtleistung der Grundversicherung und müssen selber getragen werden. Allenfalls übernimmt jedoch eine Zusatzversicherung die Kosten ganz oder teilweise. Ihre Krankenkassenzusatzversicherung kann Sie entsprechend be-raten.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar.