Aerztlich verordnete Grundpflege
- Hilfe bei der Körperpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe beim Essen und Trinken
- Kompressionsstrümpfe oder Verbände anlegen
- Bewegungsübungen und Mobilisation
- Dekubitusprophylaxe
Diese Leistungen werden bei vorliegender ärztlicher Verordnung durch Ihre Grundversicherung übernommen. Im Kanton Solothurn ist eine Patientenbeteiligung von 20 % resp. max. Fr. 15.36 pro Tag selber zu tragen.