Aerztlich verordnete Abklärung und Beratung
- Abklärung des Pflegebedarfs
- Einholen der notwendigen ärztlichen Verordnung
- Planung der Pflegemassnahmen
- Beratung und Anleitung von Angehörigen oder Helfern
- Vermittlung von weiteren notwendigen Massnahmen
Die Abklärung des Pflegebedarfs ist gesetzlich vorgeschrieben damit die Grundversicherung Leistungen erbringen kann. Wir erheben den Pflegebedarf mit Rai HC und ab Sommer 2020 mit dem aktualisierten Instrument inter Rai HC Schweiz.
Diese Leistungen werden bei vorliegender ärztlicher Verordnung durch Ihre Grundversicherung übernommen. Im Kanton Solothurn ist eine Patientenbeteiligung von 20 % resp. max. Fr. 15.36 pro Tag selber zu tragen.