Spitex Kappel-Boningen-Gunzgen

Bestens betreut in Ihrer gewohnten Umgebung !

 
 

Abklärung und Beratung


  • Abklärung des Pflegebedarfs
  • Einholen der notwendigen ärztlichen Verordnung
  • Planung der Pflegemassnahmen
  • Beratung und Anleitung von Angehörigen oder Helfern
  • Vermittlung von weiteren notwendigen Massnahmen 





Die Abklärung des Pflegebedarfs ist gesetzlich vorgeschrieben damit die Grundversicherung Leistungen er-bringen kann. Wir erheben den Pflegebedarf mit InterRai HC Schweiz.

Diese Leistungen werden bei vor-liegender ärztlicher Verordnung durch Ihre Grundversicherung übernommen. Im Kanton Solothurn ist eine Patientenbeteiligung von  20 % resp. max. Fr. 15.35 pro Tag selber zu tragen.

 
 
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